Nicht-KMU als Ausgangspunkt
Als Nicht-KMU gilt grundsätzlich, wer mindestens 250 Personen beschäftigt oder bei weniger als 250 Personen sowohl mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz als auch mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme aufweist. Partner- und verbundene Unternehmen sowie öffentliche Beteiligungen können die Einordnung verändern.